Produkt zum Begriff Fahrtkosten:
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Steuerrecht
Steuerrecht , Der Klassiker zum Steuerrecht feiert ein Jubiläum. Seit 50 Jahren vermittelt er alles Wissenswerte zum Steuerrecht, gut verständlich und fundiert, immer jung geblieben und mit seinen Aufgaben gewachsen. In einem Band werden alle Teilgebiete des deutschen Steuerrechts dargestellt, von den Grundlagen über die einzelnen Steuerarten bis zum Verfahrensrecht. Er eignet sich zum Lernen für den Anfänger wie zum Nachlesen für den Praktiker. Gerade im Jahr 2023 wurden umfangreiche steuerliche Gesetzesvorhaben verabschiedet. Die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich gebracht haben, wurden nicht einfach berücksichtigt, sondern kenntnisreich und meinungsbildend verarbeitet. Diese Stimmen sind verlässlich und haben Gewicht. Dank der Darstellung der steuersystematischen Zusammenhänge eine ideale Ergänzung der Kommentarliteratur und eine Bereichereung des universitären Unterrichts. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 69.80 € | Versand*: 0 € -
Grobshäuser, Uwe: Einkommensteuer
Einkommensteuer , Das Buch bietet eine vertiefende Darstellung des Einkommensteuerrechts mit Schwerpunkt auf den einzelnen Einkunftsarten. Es richtet sich an Studierende im Bereich Steuerrecht, an Laufbahnabsolvent:innen, angehende Steuerberater:innen sowie Steuerpraktiker:innen. Die Themenbereiche orientieren sich daher zum einen an den Stoffgebieten, die erfahrungsgemäß Gegenstand von Prüfungsklausuren sind, zum anderen an den Brennpunkten in der Praxis: Veranlagung, Tarif, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einnahmen-/Gewinnermittlung, Verlustabzug, Vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung, Betriebsaufspaltung, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Zahlreiche Beispiele und Übersichten veranschaulichen die Ausführungen zu den einzelnen Themenbereichen. Übungsfälle und komplexe Übungsaufgaben führen Examenskandidat:innen an das Prüfungsniveau heran. Für Praktiker:innen ist das Buch ein nützliches Nachschlagewerk, das in kompakter Form gezielte Rechtsinformationen bietet. Die 15. Auflage berücksichtigt die aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung. Eingearbeitet sind u. a.: Neufassung der Berufsausbildungskosten; neue Rechtslage zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale; aktuelle Rechtsprechung zu den Versorgungsleistungen; Änderungen bei Gebäude-Abschreibungen sowie bei Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen; BMF-Schreiben zur "Digital-AfA" sowie zu virtuellen Währungen und sonstigen Token; Änderung der Besteuerung von Photovoltaikanlagen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 79.99 € | Versand*: 0 € -
Maier, Hartwig: Lehrbuch Einkommensteuer
Lehrbuch Einkommensteuer , Das ausbildungserprobte Lehrbuch zur Einkommensteuer für angehende Steuerprofis Topaktuell, leicht verständlich, umfassend - dieses seit Jahren bewährte Lehrbuch begleitet sie optimal durch Ihre gesamte Ausbildung. In 15 Kapiteln enthält es den kompletten Lehrstoff zur Einkommensteuer auf dem Niveau der gehobenen steuerrechtlichen Ausbildung. Zahlreiche ausführliche Beispiele und Übersichten vermitteln die prüfungsrelevanten Inhalte anschaulich und leicht verständlich. Den Lernerfolg garantieren Ihnen Kontrollfragen am Ende der jeweiligen Kapitel. Das "Lehrbuch Einkommensteuer" wird jährlich neu aufgelegt und ist daher immer auf dem aktuellsten Rechtsstand. Die Autoren sind ausbildungserfahrene Praktiker und Dozenten an den Bildungseinrichtungen der Finanzverwaltung in Ludwigsburg und Edenkoben. Die 30. Auflage bildet Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung mit Stand 1.1.2024 ab. Ergänzend zum Buch erhalten Sie Zugriff auf eine kostenlose Online-Version und einem WissensCheck, mit dem Sie Ihren Wissensstand selbständig überprüfen können. Dank dieser Aufbereitung eignet sich das Lehrbuch sowohl zum Selbststudium als auch als begleitende Lektüre zum Unterricht. Inhaltsverzeichnis: - Einleitung - Steuerpflicht - Einkommensteuerliche Grundbegriffe - Allgemeine Fragen der Veranlagung - Nicht abzugsfähige Ausgaben - Sonderausgaben - Familienleistungsausgleich - Außergewöhnliche Belastungen - Gewinnermittlung - Absetzung für Abnutzung - Einkunftsarten - Veranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern - Steuertarif - Entrichtung der Einkommensteuer - Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 94.00 € | Versand*: 0 € -
Stempel Kopie an Finanzamt
Vorgangsstempel aus Holz, in verschiedenen Ausführungen, für immer wiederkehrende Texte.
Preis: 9.35 € | Versand*: 0.00 €
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Wie werden die Fahrtkosten beim Finanzamt berechnet?
Die Fahrtkosten beim Finanzamt werden in der Regel anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet. Hierfür wird der Kilometersatz des Finanzamts herangezogen, der in der Regel bei 0,30 Euro pro Kilometer liegt. Alternativ können auch die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs geltend gemacht werden. Es ist wichtig, alle relevanten Belege wie Tankquittungen, Fahrkarten oder Fahrtenbuch genau aufzubewahren, um die Fahrtkosten beim Finanzamt korrekt nachweisen zu können. Es empfiehlt sich, vorab mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu klären, welche Fahrtkosten steuerlich absetzbar sind und wie sie korrekt berechnet werden.
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Lohnsteuerhilfe oder Steuerberater?
Die Wahl zwischen Lohnsteuerhilfe und Steuerberater hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn es um einfache Steuerangelegenheiten wie die Erstellung der Einkommensteuererklärung geht, kann die Lohnsteuerhilfe eine kostengünstige Option sein. Wenn jedoch komplexere steuerliche Fragen oder die Beratung in unternehmerischen Angelegenheiten erforderlich sind, ist ein Steuerberater mit umfassender Fachkenntnis und Erfahrung in der Regel die bessere Wahl.
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Wie gebe ich Fahrtkosten in der Steuererklärung an?
Wie gebe ich Fahrtkosten in der Steuererklärung an? In der Regel kannst du Fahrtkosten als Werbungskosten angeben, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dazu gehören beispielsweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Dienstreisen oder Fahrten zu Fortbildungen. Du solltest Belege wie Tankquittungen, Fahrkarten oder Fahrtenbuch als Nachweis aufbewahren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Fahrtkosten in der Steuererklärung anzugeben, z.B. pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer oder tatsächlich nachgewiesene Kosten. Es empfiehlt sich, sich vorab über die genauen Regelungen und Abzugsmöglichkeiten bei Fahrtkosten zu informieren oder einen Steuerberater zu konsultieren.
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Wie berechne ich die Fahrtkosten in der Steuererklärung?
Um die Fahrtkosten in der Steuererklärung zu berechnen, musst du zunächst die Anzahl der gefahrenen Kilometer ermitteln. Dies kannst du entweder anhand eines Fahrtenbuchs oder mithilfe von Belegen wie Tankquittungen oder Werkstattrechnungen tun. Anschließend multiplizierst du die Anzahl der gefahrenen Kilometer mit dem Kilometersatz, den das Finanzamt festlegt. Dieser beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer für beruflich veranlasste Fahrten. Die so ermittelten Fahrtkosten kannst du dann in der Anlage N deiner Steuererklärung angeben.
Ähnliche Suchbegriffe für Fahrtkosten:
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Ehrenamtliche Pflegekräfte: Einsatzmöglichkeiten, Haftungsfragen und Steuerpflicht
Die ehrenamtliche Pflege hat eine große praktische Bedeutung, vor allem bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Menschen mit dementiellen Erkrankungen. Dabei werden Menschen mit dementiellen Erkrankungen stundenweise in Gruppen oder zuhause betreut, um pflegenden Angehörigen zeitliche Freiräume zu ermöglichen.
Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 € -
Fristenkontrollbuch für Steuerberater
Fristenkontrollbuch für Steuerberater , Zum Werk Ein Großteil aller Schadensfälle in einer Steuerberaterpraxis beruht auf Fristversäumnissen. Diese vermeidbaren Pannen stellen nicht nur eine finanzielle Belastung dar, sondern berühren auch nachteilig das Verhältnis zum Mandanten. Das Fristenkontrollbuch stellt sicher, dass alle fristbehafteten Vorgänge vor Fristablauf sachgerecht bearbeitet werden können. Logisch aufgebaut begleitet es die steuerberatenden Berufe durch alle Stationen der Prüfung eines fristbehafteten Vorgangs vom Eingang bis zur endgültigen Erledigung. Ein weiteres Charakteristikum dieses Fristenkontrollbuchs ist die Festlegung der Verantwortlichkeit für die einzelnen Tätigkeiten, denn der Praxisinhaber muss sich auch hier Versäumnisse rechtlich zurechnen oder zumindest vorhalten lassen. Die Bearbeitung und die Vertretung kann in diesem Buch festgeschrieben und quittiert werden. Damit sichert sich der Steuerberater ab. Sollte dennoch eine Frist versäumt werden, dient das Buch als Nachweis einer ordnungsgemäßen Fristenkontrolle, so dass gegebenenfalls die Wiedereinsetzung erreicht werden kann. Ferner wird die nicht immer einfache Fristenberechnung anhand praktischer Fälle und mit Hilfe von Schaubildern erläutert. Mit dem Fristen-ABC kann das Fristenkontrollbuch auch als schnelles Nachschlagewerk benutzt werden. Vorteile auf einen Blick sichere Fristenkontrolle und -verwaltung Nachweis ordnungsgemäßer Fristenkontrolle Fristen-ABC Zur Neuauflage Neben der Aktualisierung der vielfältigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Fristenkontrolle und zur Wiedereinsetzung wird auch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) behandelt, dessen Nutzung ab 1.1.2023 gesetzlich verpflichtend ist. Zielgruppe Für Steuerberater und Steuerberaterinnen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 17., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20230309, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Schriften des Deutschen wissenschaftlichen Steuerinstituts der Steuerberater e. V.##, Auflage: 23017, Auflage/Ausgabe: 17., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 208, Abbildungen: Mit je 1 Kopiervorlage für Fristberechnung und Fristerinnerung sowie einem Kalendarium 2023-2026, Keyword: Fristenkontrolle; Büroorganisation; Fristberechnung; FristenABC; ABC, Fachschema: Abgabe - Abgabenordnung - AO~Frist~Beratung / Steuerberatung~Steuerberatung - Steuerberater~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Steuern, Fachkategorie: Steuer- und Abgabenrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 231, Breite: 215, Höhe: 20, Gewicht: 671, Produktform: Leinen, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2706536, Vorgänger EAN: 9783406742507 9783406696695 9783406657740 9783406620287 9783406585555, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 25.00 € | Versand*: 0 € -
Premiumeintrag für Steuerberater
Die Online-Visitenkarte für Steuerberater
Preis: 427.68 € | Versand*: 0.00 € -
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Steuerlast mit GWG mindern
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genießen einen Sonderstatus im Steuerrecht. Aber was ist überhaupt ein GWG? Die wesentlichen Merkmale sind: Anschaffungskosten von maximal 1.000,– €, bewegliches Wirtschaftsgut, Zugehörigkeit zum Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit.
Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
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Wo trage ich meine Fahrtkosten bei der Steuererklärung ein?
In der Regel kannst du deine Fahrtkosten als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Dafür musst du sie in der Anlage N unter dem Punkt "Werbungskosten" angeben. Dort kannst du die Kosten für Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen oder berufsbedingte Fahrten eintragen. Es ist wichtig, dass du die Kilometeranzahl, den Zweck der Fahrt und die Höhe der Kosten genau dokumentierst, um sie korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Falls du unsicher bist, solltest du dich am besten von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.
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Wo trage ich Fahrtkosten in der Steuererklärung 2019 ein?
In der Steuererklärung 2019 können Fahrtkosten in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) eingetragen werden. Dort gibt es ein Feld für Werbungskosten, zu denen auch Fahrtkosten zählen. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen wie die Anzahl der gefahrenen Kilometer, den Zweck der Fahrten und die Höhe der Kosten anzugeben. Falls die Fahrtkosten pauschal abgerechnet wurden, sollte dies ebenfalls vermerkt werden. Es empfiehlt sich, alle Belege und Nachweise für die Fahrtkosten aufzubewahren, um sie im Falle einer Prüfung vorlegen zu können.
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Wie trage ich die Fahrtkosten in der Steuererklärung ein?
In der Regel können Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden, wenn sie berufsbedingt entstehen. Dazu gehören beispielsweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder dienstliche Fahrten. Die Fahrtkosten können entweder pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer oder tatsächlich anhand von Belegen berechnet werden. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen wie die Anzahl der gefahrenen Kilometer, den Zweck der Fahrt und die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sorgfältig zu dokumentieren. Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das Finanzamt um Rat zu fragen.
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Wo trage ich Fahrtkosten für Fortbildung in der Steuererklärung ein?
Wo trage ich Fahrtkosten für Fortbildung in der Steuererklärung ein? Fahrtkosten für Fortbildungsmaßnahmen können als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angegeben werden. Dort können alle berufsbezogenen Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, eingetragen werden. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für die Fahrtkosten aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Zweifelsfall einfordern kann. Zudem sollten die Fahrtkosten nur für beruflich bedingte Fortbildungen angegeben werden, private Fortbildungen sind steuerlich nicht absetzbar.
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